Pressemitteilungen

Aktuelles vom Hessischen Apothekerverband e.V.

Hier finden Sie chronologisch geordnet die Pressemitteilungen des Hessischen Apothekerverbandes e.V.  Wenn Sie in unseren Presseverteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie uns Ihre Kontaktdaten an a.schopbach@h-a-v.de

Freitag, 08.08.2025
Offenbach am Main
Rx-Boni stoppen – Hessischer Apothekerverband fordert gesetzliches Verbot
Der Hessische Apothekerverband (HAV) fordert ein sofortiges gesetzliches Verbot von Rx-Boni bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Ausländische Versandhändler hebeln zunehmend die Preisbindung aus und verschaffen sich so einen systemwidrigen Wettbewerbsvorteil zulasten der Vor-Ort-Apotheken.   „Während unsere Mitglieder unter steigenden Kosten, Bürokratie und Personalmangel leiden, unterlaufen EU-Versandapotheken mit aggressiven Rabattaktionen die Regeln – und die Politik sieht zu“, erklärt der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth. „Wir sagen ganz klar: Wer Preisbindung will, muss Boni verbieten – und zwar für alle.“   Der Verband hat sich am Dienstag mit einem Schreiben an die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) gewandt und fordert die Landesregierung auf, sich im Bund und im Bundesrat für eine eindeutige gesetzliche Regelung einzusetzen. Am gestrigen Donnerstag wandte sich der HAV auch direkt an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).   Ziel ist eine klare Regelung im SGB V, die auch für ausländische Anbieter uneingeschränkt gilt. Die derzeitige Rechtslage – geprägt von Zaudern, Intransparenz und ausbleibender Durchsetzung – gefährdet aus Sicht des HAV nicht nur den Apothekenmarkt, sondern auch das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.   „Wenn für internationale Konzerne Sonderregeln gelten, während Apotheken vor Ort kollabieren, dann ist das kein fairer Wettbewerb – sondern politisches Versagen,“ so Holger Seyfarth.   Der HAV fordert die politischen Entscheidungsträger auf, jetzt zu handeln – bevor sich ein dauerhafter Rechtsbruch etabliert, den niemand mehr einzufangen vermag.
Mittwoch, 30.07.2025
Offenbach am Main
Klare Botschaften bei Ministerinnenbesuch in Elz: Apothekerschaft fordert zügige Umsetzung des Koalitionsvertrags
Im Rahmen ihrer Sommerreise besuchte die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz am Dienstag (29. Juli 2025) die Neue Apotheke in Elz. Vor Ort tauschte sie sich gemeinsam mit Apotheker Jan Köberer und dem Vorsitzenden des Hessischen Apothekerverbandes (HAV), Holger Seyfarth, über die aktuellen Herausforderungen der Apothekenlandschaft aus.   Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankerten Maßnahmen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Seyfarth betonte mit Nachdruck die Erwartung der Apothekerschaft, dass das dort formulierte politische Bekenntnis nun auch zügig umgesetzt wird – insbesondere:   eine kurzfristige Honoraranpassung per Verordnung   die Rücknahme des sogenannten Skonto-Verbots,   sowie eine Gleichstellung von Versand- und Vor-Ort-Apotheken, u.a. durch eine verpflichtende Kühlkettenregelung für den Versandhandel. „Die Politik hat über viele Jahre hinweg die wirtschaftliche Realität der Apotheken weitgehend ignoriert. Dabei steht im Koalitionsvertrag ausdrücklich, dass eine Anpassung der Apothekenvergütung zeitnah geprüft und – wo möglich – kurzfristig per Verordnung umgesetzt werden soll. Genau das muss jetzt passieren – und zwar innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen. Es wäre ein längst überfälliges und starkes Signal an die Apotheken im ganzen Land“, so Holger Seyfarth.   Seit 2004 wurde das Fixhonorar für Apotheken nur ein einziges Mal – im Jahr 2013 – um 25 Cent erhöht. In dieser Zeit sind die Betriebskosten für Personal, Energie, Mieten und Verwaltung massiv gestiegen. Der nun notwendige Inflationsausgleich sei keine Wohltat, sondern ein Beitrag zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung, betonte Seyfarth.   Parallel zur kurzfristigen Umsetzung der Honoraranpassung müssen auch die anderen im Koalitionsvertrag genannten Punkte gesetzlich aufgegriffen werden – insbesondere das sogenannte Skonto-Urteil und faire Rahmenbedingungen für den Versandhandel.Holger Seyfarth sicherte im Gespräch mit der Ministerin die volle Unterstützung des Apothekerverbandes für die weitere politische Ausarbeitung und fachliche Begleitung eines Referentenentwurfs zu.   Unser Bild zeigt (von links): Apotheker Jan Köberer, Gesundheitsministerin Diana Stolz, HAV-Vorsitzenden Holger Seyfarth und CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Hofmeister.
Dienstag, 15.07.2025
Offenbach am Main
HAV: Wenn die Preisbindung fällt, fallen die Apotheken – Politik muss jetzt handeln!
Am 17. Juli 2025 urteilt der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit von Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Der Hessische Apothekerverband warnt: Sollte die Preisbindung aufgeweicht werden, droht das flächendeckende Apothekensterben – in Stadt und Land gleichermaßen.   „Wer in diesen Tagen nicht laut wird, macht sich mitschuldig am Zerfall unseres Versorgungssystems“, sagt Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV. Er betont: „Wenn sich Medikamente bald wie Schuhe oder Smartphones rabattieren lassen, verliert unser Gesundheitswesen seine moralische und wirtschaftliche Grundlage.“   Das steht auf dem Spiel:   die gesetzlich geregelte Gleichpreisigkeit in der Arzneimittelversorgung, die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit tausender Apotheken, die verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Während Versandhändler mit Investorenkapital um Marktanteile kämpfen, tragen Apotheken vor Ort die Hauptlast – vom Notdienst bis zur Beratung. Ein Aufweichen der Preisbindung würde sie gezielt wirtschaftlich ausbluten.   Unsere Forderungen an die Politik:   Unverzügliche gesetzliche Klarstellung: Preisbindung gilt auch für den EU-Versandhandel. Keine Abrechnung mit Krankenkassen für Apotheken, die Boni auf Rx-Arzneimittel gewähren. Ein neues Apothekenstrukturgesetz, das Versorgungssicherheit vor Plattformlogik stellt. „Jetzt braucht es Mut, Rückgrat und klare Kante. Wer das Urteil abwartet, macht sich zum Zaungast beim Niedergang eines ganzen Berufsstands“, so Holger Seyfarth abschließend.
Dienstag, 01.07.2025
Offenbach am Main
HAV: IKK classic fördert Zwei-Klassen-Versorgung und Entwertung pharmazeutischer Leistungen
Der Hessische Apothekerverband (HAV) rät seinen Mitgliedern vom Beitritt zum umstrittenen neuen IKK-classic-Vertrag in der vorliegenden Fassung ab. „Nach eingehender Prüfung sehen wir erhebliche Nachteile für Apotheken, insbesondere in Bezug auf Vergütungssystematik, bürokratische Zusatzbelastung und wirtschaftliche Risiken. Der Vertrag verbessert aus unserer Sicht weder die Versorgung der Patienten noch die Rahmenbedingungen für Apotheken, im Gegenteil: Er führt zu einer weiteren Entwertung pharmazeutischer Leistungen“, warnt HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth. Massiv gefährdet sieht Seyfarth zudem die Hilfsmittelversorgung der rund drei Millionen IKK-Versicherten: „Aufgrund des Vorgehens der Krankenkasse befürchten wir Lücken bei der Versorgung mit Hilfsmitteln.“   Hintergrund ist die Beendigung des bundesweit geltenden Versorgungsvertrages des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV) durch die IKK classic. Anstatt eines bundesweiten Vertrages mit fairen Konditionen für Apotheken fortzuführen, ließ die IKK classic den Vertrag mit dem DAV auslaufen. Die Krankenkasse geht nun auf die Apotheken zu, um mit ihnen Einzelverträge mit gedrückten Preisen zu vereinbaren. Seit heute, 1. Juli 2025, können Apotheken aufgrund der fehlenden vertraglichen Grundlage IKK classic-Versicherte nicht mehr mit Hilfsmitteln versorgen.   Der HAV setzt im engen Schulterschluss mit weiteren Landesapothekerverbänden auf eine starke Verhandlungsposition des DAV, um dieses Fehlverhalten der IKK classic zeitnah im Sinne der Patientinnen und Patienten zu korrigieren. Holger Seyfarth: „Hier gilt es auch politisch den Druck zu erhöhen, denn das Agieren der Krankenkasse läuft völlig der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung forcierten Stärkung der Apotheken und der Patientensicherheit entgegen. Es ist exakt ein solch verwerfliches Vorgehen wie das der IKK classic, das letztendlich den Einstieg in eine ungerechte Zwei-Klassen-Versorgung zu Lasten der Patientinnen und Patienten fördert“.   Eingeschaltet hat der HAV zudem das Bundesamt für Soziale Sicherung mit der Bitte, das Fehlverhalten der IKK classic aufsichtsrechtlich zu prüfen. In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Die Versorgungssicherheit, wie sie in § 12 und § 70 SGB V geregelt ist, wird dadurch zunehmend gefährdet. Die Vertragsfreiheit darf nicht als Mittel zur Marktverzerrung und strukturellen Ausgrenzung missbraucht werden. Wir bitten Sie daher, die im Zusammenhang mit der IKK classic bestehenden Vorgänge im Sinne Ihrer aufsichtsrechtlichen Befugnisse zu prüfen und gegenüber der Kasse auf eine rechtskonforme, transparente und diskriminierungsfreie Versorgungspraxis hinzuwirken. Insbesondere bitten wir um Einschätzung, inwieweit die bekannten Vorgänge mit dem gesetzlichen Gleichbehandlungsgebot sowie den Regelungen des SGB IV vereinbar sind.“   Seinen Mitgliedsapotheken steht der HAV in dieser Situation derweil mit Rat und Tat zur Seite: „Wenn Verunsicherungen aufkommen oder gar Druck ausgeübt wird, wenden sich Betroffene bitte jederzeit an mich oder unsere Geschäftsstelle“, so Holger Seyfarth abschließend.
Freitag, 04.04.2025
Offenbach am Main
HAV begrüßt Ergebnisse der AG Gesundheit und mahnt verbindliche Leitplanken sowie zeitnahe Umsetzung an
Der Hessische Apothekerverband (HAV) begrüßt die Ergebnisse der AG Gesundheit von CDU/CSU und SPD, die im Rahmen der aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen in Berlin eine maßgebliche Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch die öffentlichen Apotheken vereinbart hat. „Von der Rücknahme des Skonti-Urteils über die längst überfällige Anpassung der Vergütung bis hin zur Diskussion über die Apotheke der Zukunft sind alle Forderungen berücksichtigt, für die auch wir Hessen in den letzten Jahren intensiv geworben, demonstriert und uns auf allen Wegen eingesetzt haben“, so das positive Resümee des HAV-Vorsitzenden Holger Seyfarth nach einer zweitägigen Vorstandsklausur in dieser Woche. Großen Respekt zollten die Vorstandsmitglieder dabei Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz und der CDU-Fraktionsvorsitzenden Ines Claus, die sich seit Monaten intensiv für die nachhaltige Stärkung der öffentlichen Apotheken einsetzen und diese Haltung auch deutlich in die Koalitionsgespräche eingebracht haben.   „Unser Hessischer Weg - ein Dreiklang aus Protesten, parteiübergreifend positiv-konstruktiven Gesprächen und dem Engagement unzähliger hessischer Apotheken vor Ort in ihren Städten und Gemeinden - hat mit dazu beigetragen, dass die verantwortliche Politik nun gegensteuern will, um die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu sichern“, betonte Seyfarth mit Blick auf die zahlreichen Apothekenschließungen in den vergangenen Jahren. Aufgrund der weiterhin angespannten Lage in den öffentlichen Apotheken, die durch anhaltende Lieferengpässe, schlechte wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Fachkräftemangel gekennzeichnet ist, mahnte er eine zügige Umsetzung der Vereinbarung nach erfolgreicher Regierungsbildung an. „Die Anpassung der Vergütung, der weitere Bürokratieabbau und die Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Fachkräfte müssen bestenfalls noch in diesem Jahr greifen, um das so genannte Apothekensterben zu bremsen“, sagte der HAV-Vorsitzende.   Mit Blick auf die Vereinbarung der Koalitionäre in spe, laut der die Spitzenverbände der Apothekerschaft künftig mit der GKV eine regelmäßige Anpassung der Vergütung verhandeln sollen, fordert der HAV-Vorstand nach seiner Klausurtagung verbindliche Leitplanken. „Hier sollte unbedingt verbindlich festgeschrieben werden, dass allgemeine Indizes, beispielsweise zur Lohnentwicklung, Inflation und Energiekosten Maßstab für die Vergütungsanpassung sein müssen. Zudem gilt es einen Mechanismus zu vereinbaren der greift, wenn sich GKV und Apothekerverbände nicht einigen und langwierige Schiedsverfahren drohen“, so Holger Seyfarth abschließend.
Freitag, 07.02.2025
Offenbach am Main
Endspurt für Petition zur Stärkung der öffentlichen Apotheken - Übergabe an hessische CDU am 12. Februar in Wiesbaden
Der Hessische Apothekerverband (HAV) befindet sich im Endspurt seiner Petition zur nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für öffentliche Apotheken. Mit dem Ziel, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung zu stärken und die Patientensicherheit zu erhöhen, wurden bislang rund 180.000 Unterschriften gesammelt. Die Petition, die am 1. Juli 2024 startete und zur erfolgreichsten auf OpenPetition wurde, richtet sich an die Politik, um dringende Maßnahmen zur Sicherung der Apothekenlandschaft zu erwirken.   Wichtige Eckpunkte der Initiative Unterschriftensammlung und Frist:Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 11. Februar 2025 die Möglichkeit, die Petition unter www.openpetition.de/apothekenreform zu unterzeichnen. Am 12. Februar wird HAV die gesammelten Unterschriften an die hessische CDU-Fraktionsvorsitzende Ines Claus übergeben. Claus hat sich bereits im Hessischen Landtag dafür ausgesprochen, sich auf Bundesebene nach der Bundestagswahl für die Stärkung der öffentlichen Apotheken einzusetzen. Herausforderung Apothekensterben:Die Petition unterstreicht den fortschreitenden Rückgang der Apotheken – auch Hessen bleibt hiervon nicht verschont. So sank die Anzahl der Apotheken in Hessen von 1.389 am 31. Dezember 2022 auf 1.305 am 31. Dezember 2024, während es 2012 noch 1.569 Apotheken gab. HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth betont, dass täglich in Deutschland ein Apotheker bzw. eine Apothekerin ihre Apotheke für immer schließen, was den Handlungsbedarf deutlich macht. Reaktionen und Hintergrund:Der Erfolg der Unterschriftensammlung zeigt die öffentliche Wertschätzung der wohnortnahen Apotheken. HAV-Kommunikationsreferent Alexander Schopbach freut sich über die starke Resonanz. Die Petition entstand im Anschluss an die Proteste der hessischen Apothekerschaft gegen Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums – insbesondere gegen Bestrebungen, Apotheken ohne verpflichtende Präsenz eines Apothekers zuzulassen –, die letztlich aufgrund des Widerstands nicht umgesetzt wurden. Dabei beteiligen sich Apotheken bundesweit an der Initiative.   Ausblick: Mit Blick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen kündigt HAV-Vorsitzender Seyfarth an, dass die Apothekerschaft weiterhin für eine nachhaltige Verbesserung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung kämpfen wird. Im Fokus stehen dabei: ·       Eine angemessene Vergütung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung, ·       Bürokratieabbau zur Entlastung der öffentlichen Apotheken, ·       Die Stärkung der Apotheken als niedrigschwellige Gesundheitsdienstleister sowie ·       Der Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen zur Entlastung von Arztpraxen und Notfallambulanzen.   Die Petition soll den politischen Entscheidungsträgern den nötigen Nachdruck verleihen, um die strukturellen Probleme der Apothekenversorgung in Deutschland endlich anzugehen.
Mittwoch, 08.01.2025
Offenbach am Main
HAV unterstützt ABDA-Kandidatur von Thomas Preis und fordert Gabriele Overwiening auf, weiteren Schaden von der Standesvertretung fernzuhalten
Der Hessische Apothekerverband (HAV) unterstützt die Kandidatur von Thomas Preis (Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein) als Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) bei den am kommenden Donnerstag anstehenden Wahlen in Berlin. „Thomas Preis verfügt über die Kompetenz, das parteiübergreifende Renommee auf dem politischen Parkett und die notwendige Innovationsbereitschaft, das angeschlagene Apothekenschiff durch diese schwierigen Zeiten zu lotsen“, betont HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth. Er begrüßt Preis‘ Kandidatur insbesondere auch deshalb, weil es im Angesicht der größten Apothekenkrise seit Bestehen der Bundesrepublik und den Misserfolgen der bisherigen ABDA-Spitze unter Führung der Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Gabriele Overwiening nur folgerichtig ist, dass nun der Vorsitzende eines großen und erfolgreichen Landesapothekerverbandes die ABDA-Präsidentschaft übernimmt: „Den Landesapothekerverbänden obliegt die wirtschaftliche Interessenvertretung der öffentlichen Apotheken. Deshalb braucht es jetzt unsere gebündelte Kompetenz, wenn wir nach den Bundestagswahlen mit der neuen Bundesregierung in Dialog treten werden, um die öffentlichen Apotheken und die wohnartnahe Arzneimittelversorgung umgehend und nachhaltig zu stärken“, so Seyfarth weiter.    Thomas Preis und sein Team der ihn unterstützenden Verbandsvorsitzenden und Kammerpräsident:innen möchten einen ehrlichen Neuanfang gestalten, kündigt Holger Seyfarth an. Im Fokus stehe dabei die nachhaltige wirtschaftliche Stärkung der öffentlichen Apotheken. „Leider hat die ABDA in den vergangenen Jahren bei jedem für uns existenziellen Thema versagt und die dringend notwendige Augenhöhe zur Politik verloren. Schlimmer noch, sie hat sogar das Vertrauen der meisten Apothekerinnen und Apotheker verloren. Mit einem Neustart, den Thomas  Preis einleiten wird, werden wir endlich wieder für positive Botschaften sorgen, davon bin ich überzeugt“, betont Holger Seyfarth.   Gleichzeitig kritisiert der HAV-Vorsitzende scharf, dass Gabriele Overwiening, deren Wiederwahl als ABDA-Präsidentin vor wenigen Wochen krachend gescheitert ist und in einem Debakel endete, entgegen ihrer ursprünglichen Aussagen nun doch erneut ihren Hut in den Ring wirft: „Ihre gescheiterte Wiederwahl in einen missglückten Denkzettel umzudeuten und jetzt wieder antreten zu wollen offenbart nicht nur ein mehr als fragwürdiges Demokratieverständnis, sondern bestätigt auf traurige Weise, dass es den aktuell Verantwortlichen im Berliner Apothekerhaus mehr um sich selbst und ihre Posten als um das Wohl der öffentlichen Apotheken geht.“ Holger Seyfarth weiter: „Es ist geradezu verantwortungslos, so zu agieren, denn keine Persönlichkeit in Politik, Industrie oder Gesellschaft nimmt die Standesvertretung der Apotheker noch ernst, falls sie mit dieser Farce durchkommt“. Um weiteren Schaden von der ABDA fernzuhalten fordere er Gabriele Overwiening deshalb auf, ihre Kandidatur zurückzuziehen und den Weg für einen Neustart unter Thomas Preis frei zu machen, so der HAV-Vorsitzende abschließend.
Mittwoch, 18.12.2024
Offenbach am Main
„Die Aussage von Mathias Arnold, dass Vertrauen dort anfängt, wo Transparenz aufhört, ist hoch problematisch, gefährlich und widerspricht allen grundlegenden Prinzipien guter Governance“
Zu den Äußerungen von ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold bei einer berufspolitischen Infoveranstaltung der ABDA am vergangenen Montag in Berlin nimmt Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes (HAV), Stellung. Unter anderem hatte die PZ über die Veranstaltung berichtet und Arnold mit den Worten zitiert: „Transparenz hört auf, wo Vertrauen anfängt.“ Nachfolgend Holger Seyfarths Stellungnahme dazu im Wortlaut:   „Ich habe erst gedacht, dass ich mich bei dem PZ-Artikel verlesen habe. Die Aussage von Mathias Arnold, dass Vertrauen dort anfängt, wo Transparenz aufhört, ist hoch problematisch, gefährlich und widerspricht allen grundlegenden Prinzipien guter Governance, insbesondere für eine Organisation wie die der ABDA.   Vertrauen basiert auf Transparenz, nicht auf ihrem Fehlen - wie also kann man nur auf so etwas kommen??? Transparenz ist überhaupt erst der Schlüssel, um Vertrauen aufzubauen. Mitglieder müssen nachvollziehen können, wie Entscheidungen getroffen werden, wie Gelder verwendet werden und welche Strategien verfolgt werden. Wenn Transparenz fehlt, entstehen zwangsläufig Misstrauen, Verdacht und Spekulationen über verdeckte Interessen oder Fehlentscheidungen.   Organisationen mit hoher Transparenz, wie die Bundesärztekammer oder andere Kammern, genießen in der Regel ein höheres Vertrauen der Mitglieder. Eine Organisation wie die ABDA hat bereits eine Monopolstellung als Vertretung der deutschen Apotheker. Wenn Vertrauen nur auf blindem Gehorsam basiert, wird die Gefahr von Machtmissbrauch und Entscheidungen zum Nachteil der Mitglieder real.    Die PZ zitiert Arnold und schreibt: ‚Er appellierte daran, in kritischen Situationen der ABDA zu vertrauen.‘ Dabei blendet er jedoch einen ganz wesentlichen demokratischen Grundsatz aus: Demokratische Strukturen erfordern Kontrolle! Und Transparenz ist die Grundlage für demokratische Kontrolle, da die Mitglieder so Einfluss nehmen können und die Führung gegebenenfalls zur Verantwortung gezogen wird.   Junge und engagierte Apothekerinnen und Apotheker wünschen sich eine moderne, transparente Interessenvertretung, die offen und nachvollziehbar arbeitet. Das Gegenteil führt zu Unzufriedenheit, Frust und einer wachsenden Distanz zur ABDA. Gerade junge Apotheker erwarten von ihrer Standesvertretung Offenheit und Dialog auf Augenhöhe. Mit einer solchen Aussage verschließt sich die ABDA gegenüber diesen Erwartungen und riskiert einmal mehr, als veraltet und abgehoben wahrgenommen zu werden.   Ich halte es für völlig verantwortungslos, unseren jungen und (noch!) begeisterten Kolleginnen und Kollegen so etwas zu erzählen. Die Aussagen von Mathias Arnold sind nicht nur unsinnig, sondern auch schädlich für das Ansehen und die Akzeptanz der ABDA. Transparenz und Vertrauen stehen nicht im Widerspruch. Transparenz ist die Grundlage für langfristiges Vertrauen. Ein anderes Verständnis führt zu einer Schwächung der Standespolitik und verschärft die Distanz zwischen der ABDA und ihren Mitgliedern.“
Dienstag, 10.12.2024
Offenbach am Main
HAV spricht sich gegen die Entmachtung des Deutschen Apothekertages aus und fordert Reform zu dessen nachhaltiger Stärkung als Organ mit bindender Wirkung für ABDA, DAV und BAK
Der Hessische Apothekerverband (HAV) spricht sich mit Nachdruck gegen die im Rahmen der morgigen Mitgliederversammlung geplante Satzungsänderung der ABDA aus, die den Deutschen Apothekertag (DAT) in eine rein beratende Institution ohne bindende Entscheidungsgewalt degradieren würde. Der HAV sieht darin eine klare Schwächung der demokratischen Mitbestimmung und fordert stattdessen eine Reform, die den DAT als entscheidendes Organ mit bindendem Charakter stärkt. Das hat HAV-Vorsitzender Holger Seyfarth heute in Offenbach am Main betont.   Der HAV-Vorsitzende nennt drei Gründe, warum die geplante Satzungsänderung mit Nachdruck abzulehnen ist:    Einschränkung demokratischer Mitbestimmung: Die Entmachtung des DAT nimmt den Apothekerinnen und Apothekern die Möglichkeit, ihre Interessen wirksam zu vertreten. Schwächung der Transparenz: Ohne bindende Beschlüsse droht eine Hinterzimmerpolitik, die den Bezug zur Basis verliert. Glaubwürdigkeitsverlust gegenüber der Politik: Nur eine geeinte, verbindlich abgestimmte Position hat die nötige Durchsetzungskraft in politischen Verhandlungen.  „Um solche Missstände zu vermeiden, fordern wir eine Satzungsänderung für mehr Demokratie und Verbindlichkeit“, bringt Holger Seyfarth die Position des HAV auf den Punkt. Er betont: „Statt die Rolle des DAT zu schwächen, braucht es eine Reform, die seine Beschlüsse für die beauftragten Organe – darunter ABDA, DAV und BAK – bindend macht.“ Dafür führt der HAV drei Gründe an:   Die Demokratie stärken: Der DAT als repräsentativste Versammlung der Apothekerschaft muss verbindliche Entscheidungen treffen können, die alle relevanten Organe umsetzen. Die politische Position festigen: Eine klare und einheitliche Interessenvertretung erhöht die Schlagkraft gegenüber politischen Akteuren.  Kohärenz und Zusammenarbeit fördern: Verbindliche Beschlüsse schaffen klare Strukturen und verhindern interne Machtkämpfe.  Der HAV appelliert an die Mitgliederversammlung der ABDA, die aktuelle Reform zu stoppen und die Satzung in die entgegengesetzte Richtung zu ändern. „Es ist höchste Zeit, den DAT wieder als entscheidendes Organ der Apothekerschaft zu stärken – für eine zukunftsfähige und demokratisch legitimierte Interessenvertretung“, so Holger Seyfarth abschließend.
Montag, 04.11.2024
Offenbach am Main
Apothekenzahl in der Bundesrepublik sinkt immer schneller auf 17.187
Die Zahl der öffentlichen Apotheken in der Bundesrepublik ist auf ein neues Rekordtief von 17.187 gesunken. Zum Ende des dritten Quartals 2024 gab es damit 384 Apotheken weniger als zu Jahresbeginn (17.571). Das entspricht einem prozentualen Rückgang von 2,2 Prozent. Im Vergleich zu den ersten neun Monaten der Vorjahre hat sich die Geschwindigkeit des Rückgangs somit weiter erhöht – 2022 gab es im selben Zeitraum 285 Apotheken weniger, 2023 dann 335 Betriebsstätten weniger. In den ersten drei Quartalen 2024 gab es auch nur noch 36 Neueröffnungen im Vergleich zu 46 (2022) und 48 (2023) in den Vorjahreszeiträumen. Die 17.187 Apotheken teilen sich auf in 12.649 Einzel- oder Hauptapotheken (minus 301) und 4.538 Filialapotheken (minus 83). Das ergibt eine aktuelle Erhebung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Basis der Meldungen der Landesapothekerkammern.   „Die Apothekenzahl geht immer schneller zurück. Das ist dramatisch, aber leider nicht überraschend. Die Politik muss den Apothekenrückgang dringend stoppen“, sagt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Jede Apotheke, die schließen muss, verschlechtert die Versorgung für tausende Patientinnen und Patienten, weil die Wege zur nächsten Apotheke dann länger werden. Die Politik weiß ganz genau, dass das Apothekenwesen seit Jahren chronisch unterfinanziert ist. Das seit elf Jahren stagnierende Apothekenhonorar muss deshalb sofort an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl wird der Druck immer größer – die Strukturen der Arzneimittelversorgung müssen stabilisiert und gestärkt werden. Zukunftsweisende Vorschläge der Apothekerschaft, die auch die stärkere Einbindung der Pharmazeutinnen und Pharmazeuten in die Primärversorgung beinhalten, gibt es zuhauf. Was hingegen überhaupt nicht zum Ziel führt, ist eine Entkernung der Apotheke, die laut den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums ohne Apothekerinnen und Apotheker funktionieren soll. Für die Patientinnen und Patienten muss die Versorgung durch vor Ort tätige Apotheker und Apothekerinnen gesichert werden.“

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 31.01.2023 . Letzte Änderung am 19.04.2023.