- Ort
- Offenbach
- Datum
-
Di, 14.05.20249:00 Uhr - 17:00 Uhr
- Referent*in
- Stephan Wengler
- Anbieter
- GVA
- Gebühren
- 355,81 € inkl. MwSt. je Teilnehmer
- Fortbildungspunkte
- voraussichtlich 8
- Freie Plätze
- noch Plätze verfügbar
Gem. § 26 BGV A1 sind Unternehmen ab zwei versicherungspflichtigen Angestellten dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Mitarbeiter in Erster Hilfe ausbilden zu lassen und dafür zu sorgen, dass die/der Ersthelfer*in in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Teilnahme sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über eine 9UE umfassende Grundausbildung in Erster Hilfe. Sie erfüllen damit die Vorschriften der Berufsgenossenschaft sowohl für die Erstausbildung als auch für die Auffrischung in Erster Hilfe. Bitte beachten Sie, dass die Kosten nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen werden! Gem. § 26 BGV A1 sind Unternehmen ab zwei versicherungspflichtigen Angestellten dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Mitarbeiter in Erster Hilfe ausbilden zu lassen und dafür zu sorgen, dass die/der Ersthelfer*in in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Teilnahme sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über eine 9UE umfassende Grundausbildung in Erster Hilfe. Sie erfüllen damit die Vorschriften der Berufsgenossenschaft sowohl für die Erstausbildung als auch für die Auffrischung in Erster Hilfe. Bitte beachten Sie, dass die Kosten nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen werden!