PKA - die Organisationstalente in unseren Apotheken

Warenwirtschaft, Preisbildung und Lagerhaltung zählen zu den Aufgabenfeldern der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten.

Sie kümmern sich in den hessischen Apotheken um die Warenwirtschaft, den Einkauf und die Lagerung unserer Arzneimittel und Sortimente: die Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten, kurz PKA.

Im Rahmen ihrer Ausbildung vermitteln Apotheker:innen und Berufsschule den angehenden Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten unverzichtbare Kenntnisse, etwa zu Warenwirtschaft, Bevorratung, Preisbildung und Lagerhaltung sowie zur Bearbeitung von Rechnungen und zum Umgang mit der EDV. Darüberhinaus gewinnen die Auszubildenden wertvolle Einblicke in die Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Zu den weiteren Aufgaben der PKA zählt die Kundenberatung über Waren wie Kosmetika und Verbandsmittel. Die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe sind hingegen Apothekern und pharmazeutisch-technischen Assistent:innen (PTA) vorbehalten.

 

PKA ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, einen gesetzlich vorgeschriebenen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung gibt es nicht. Die Inhalte der Ausbildung zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bauen auf dem Hauptschulabschluss auf. Deshalb gelten eine gute Allgemeinbildung, speziell in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften, als Voraussetzung. Hinzu kommen sollten pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sowie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. In der Regel beträgt die Ausbildungsdauer drei Jahre, kann aber aufgrund sehr guter Leistungen auch verkürzt werden.

 

Ihre Ausbildung erfahren PKA im dualen System, also im Zusammenspiel einer praktischen Ausbildung in der Apotheke und dem parallelen Besuch einer Berufsschule. Ihren Ausbildungsvertrag schließen die Auszubildenden direkt mit der Apotheke ab. 

Das zweite Ausbildungsjahr beginnt mit einer schriftlichen Zwischenprüfung. Ihre Abschlussprüfung legen die angehenden PKA am Ende der Ausbildungszeit vor der jeweiligen Landesapothekerkammer ab.

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 20.02.2023 . Letzte Änderung am 20.02.2023.