Bundesgerichtshof erklärt unzulässige Skonti bei Rx-Medikamenten: Hessischer Apothekerverband betont Erfolge durch Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung und zeigt Unterstützungsmöglichkeiten auf
Offenbach am Main - Freitag, 09.02.2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass Skonti bei Rx-Medikamenten als unzulässig anzusehen sind, wenn der gewährte Nachlass die 3,15-prozentige Spanne des Großhandels überschreitet. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Apothekenbranche.

Trotz dieser Herausforderung möchte der Hessische Apothekerverband jedoch auch eine ermutigende Nachricht übermitteln, so Vorsitzender Holger Seyfarth heute in Offenbach am Main: Der Hessische Apothekerverband hat bereits erste Erfolge erzielt, die sich positiv auf die Situation der Apotheken in Hessen auswirken werden. Im Koalitionsvertrag der hessischen Landesregierung ist festgehalten, dass sich die Landesregierung für eine angemessene Vergütung der Apotheken einsetzen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftliche Situation der Apotheken zu verbessern und ihre wichtige Rolle im Gesundheitswesen zu stärken.

Darüber hinaus möchten wir drei weitere Möglichkeiten aufzeigen, wie der Hessische Apothekerverband hessische Apotheken unterstützt und in der Politik mehr Druck erzeugen kann, damit die Skontokürzung nicht komplett an den Apotheken hängen bleibt:

1. Politische Lobbyarbeit: Der Hessische Apothekerverband wird sich weiter intensiv dafür einsetzen, dass die Politik die Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf die Apotheken versteht und Maßnahmen ergreift, um die finanziellen Belastungen abzumildern. Dies beinhaltet die direkte Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern auf Landes- und Bundesebene sowie die Einbringung von konkreten Lösungsvorschlägen.

2. Öffentlichkeitsarbeit: Es ist wichtig, dass die Öffentlichkeit über die Herausforderungen informiert wird, denen die Apotheken aufgrund der BGH-Entscheidung gegenüberstehen. Der Hessische Apothekerverband wird daher gezielte Öffentlichkeitsarbeit betreiben, um das Verständnis für die Situation der Apotheken zu fördern und Unterstützung aus der Bevölkerung zu gewinnen.

3. Interessenvertretung im Gesundheitswesen: Der Hessische Apothekerverband wird sich weiterhin aktiv an Diskussionen und Entscheidungsprozessen im Gesundheitswesen beteiligen, um die Stimme der Apotheken zu stärken und sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Dies umfasst die Teilnahme an Branchentreffen, Arbeitsgruppen und Verhandlungen mit Krankenkassen, Ärzteverbänden und anderen relevanten Akteuren.

 

Der Hessische Apothekerverband steht weiterhin fest an der Seite der Apotheken und wird sich weiterhin für deren Interessen einsetzen. Gemeinsam werden wir diese Herausforderungen meistern und die Zukunft der Apotheken in Hessen sichern

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 09.02.2024. Letzte Änderung am 12.02.2024.