NIS-2 - Was Apotheken jetzt konkret tun müssen
| Umsetzung der EU-Cybersicherheitsrichtlinie
| 20.00-21.30 Uhr
Ort
digitaler Form
Datum
Mi, 11.11.2026
20:00 Uhr - 21:30 Uhr
Referent*in
Marco Keimig
Anbieter
GVA
Gebühren
KOSTENLOS
Fortbildungspunkte
2
Freie Plätze
noch Plätze verfügbar

Seit Dezember 2025 gilt die neue EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS2. Auch Apotheken können betroffen sein – mit konkreten Pflichten rund um IT-Sicherheit, Risikoanalysen und Meldeprozesse.
NIS2 ist eine EU-weite Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit, die in Deutschland seit Dezember 2025 umgesetzt ist. Sie richtet sich an Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für die Versorgungssicherheit – dazu zählt auch der Gesundheitssektor. Ziel ist es, IT-Risiken systematisch zu reduzieren und ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau zu etablieren. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen sowie Sicherheitsvorfälle zu melden. Auch für nicht unmittelbar betroffene Apotheken gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung, da sich die Anforderungen am „Stand der Technik“ orientieren. Unabhängig davon steigen die Anforderungen spürbar. Wer sich jetzt nicht vorbereitet, läuft Gefahr, später unter Zeitdruck reagieren zu müssen.
Gemeinsam mit bITma solutions GmbH zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihre IT-Sicherheit strukturiert bewerten und gezielt verbessern können. Kurz gesagt: Klarheit gewinnen, Risiken reduzieren und vorbereitet sein.

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 09.05.2023 . Letzte Änderung am 25.02.2025.