- Ort
- digitaler Form
- Datum
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Do, 12.11.20269:00 Uhr - 17:15 Uhr
- Referent*in
- Bärbel Meißner
- Anbieter
- WDA
- Gebühren
- 299,00 € je Teilnehmer
- Fortbildungspunkte
- 8
- Freie Plätze
- noch Plätze verfügbar
Immer wieder fragen Kund*innen in Apotheken nach Substanzen, die unter die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) fallen. Seit 2019 stellt § 11 der ChemVerbotsV neue Anforderungen an die Sachkunde bei der Abgabe dieser Stoffe.
Apotheker*innen und pharmazeutisches Personal verfügen aufgrund ihrer Ausbildung grundsätzlich über die erforderliche Sachkunde. Diese muss jedoch regelmäßig durch eine Fortbildung aktualisiert werden, sofern entsprechende Substanzen abgegeben werden.
Mit diesem Ganztagesseminar können Sie Ihre eingeschränkte Sachkunde (ohne Pestizide und Biozide) gemäß ChemVerbotsV auffrischen und nachweisen.
Die Auffrischung ist alle sechs Jahre erforderlich.
So stellen Sie eine rechtssichere Abgabe der betroffenen Stoffe sicher und stärken gleichzeitig Ihre Position als kompetente Ansprechperson in einem spezialisierten Marktsegment, in dem der Online-Handel kaum Konkurrenz darstellt.