Chemikalienverbotsverordnung
| Auffrischung eingeschränkter Sachkundenachweis
| 09:00-17:15 Uhr
Ort
digitaler Form
Datum
Mi, 22.05.2024
9:00 Uhr - 17:15 Uhr
Referent*in
Thomas Hengst
Anbieter
WDA
Gebühren
299,00 € je Teilnehmer
Fortbildungspunkte
voraussichtlich 8
Freie Plätze
noch Plätze verfügbar

Hinweis! Für die Teilnahme ist eine Web-Kamera (eingebaut oder extern) oder eine Smartphone-Kamera zwingend erforderlich!

Immer wieder fragen Kunden in Apotheken nach Substanzen, die unter die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) fallen.

Die neue ChemVerbotsV legt in § 11 für die Abgabe dieser Stoffe in Apotheke neue Anforderungen an die Sachkunde der abgebenden Personen fest.

Apotheker und Angehörige des pharmazeutischen Personals sind zwar aufgrund ihrer Ausbildung sachkundig für die Abgabe von Chemikalien, die in den Anwendungsbereich der ChemVerbotsV fallen. Seit Juni 2019 müssen Sie jedoch, falls Sie unter die ChemVerbotsV fallende Substanzen verkaufen, regelmäßig nach Erwerb Ihrer Qualifikation den Nachweis Ihrer Sachkunde durch eine Fortbildung erneuern.

Indem Sie alle 6 Jahre nach dem Ende Ihrer Ausbildung dieses Ganztages-Seminar besuchen, können Sie die Auffrischung der eingeschränkten Sachkenntnis (d.h. ohne Pestizide und Biozide) auf Grundlage der ChemVerbotsV nachweisen. Sie sorgen so für eine rechtssichere Abgabe entsprechend gekennzeichneter Stoffe. Zudem profilieren Sie sich als Experte in einem hochspeziellen Produkt- und Kundensegment, in dem der Online-Handel keine Konkurrenz darstellt.

Dieser Seiteninhalt wurde erstellt am 09.05.2023 . Letzte Änderung am 09.05.2023.