Vor dem Piks in der Apotheke braucht es noch ein wenig Geduld

Noch fehlt die entsprechende Rechtsverordnung, damit Apotheken Patient:innen gegen Corona impfen können. Verband rechnet mit Impfstart im Februar.

(Offenbach am Main, 7. Januar 2022) – Dass Apotheken künftig Corona-Impfungen anbieten können, begrüßt der Hessische Apothekerverband. Bevor Impfungen starten können, müssen die impfenden Apotheker:innen allerdings geschult und letzte Rechtsfragen geklärt werden. Der Vorsitzende des HAV, Holger Seyfarth, bittet die Patient:innen daher um Geduld.

Während die Inhalte der 12-stündigen Fortbildung für die Apotheker:innen seit gestern feststehen, liegt zur Anpassung der Test- sowie der Coronavirus-Impfverordnung ein erster Referentenentwurf vor. „Alle Beteiligten haben um den Jahreswechsel großartige Arbeit geleistet“, hebt der Apotheker hervor und erläutert: „Sobald alle Aspekte geklärt sind, werden die Apotheken entscheiden, ob sie Impfungen anbieten möchten. Dann werden die Apotheker:innen die entsprechende Fortbildung absolvieren, die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen und ihre Patient:innen auf ihr Angebot hinweisen.“ Dies wird voraussichtlich im Februar der Fall sein.

Grundlegende Voraussetzung für die Impfangebote in den Apotheken sei jedoch eine ausreichende Menge an Impfstoff: „Die Apotheken werden keinesfalls in Konkurrenz zu den Arztpraxen treten“, hebt Seyfarth hervor.

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