Mehr Sicherheit dank 1 – 0 – 1

Dosierangaben auf Rezepten erhöhen Sicherheit der Patienten

(Offenbach am Main, 2. November 2020) – Seit gestern müssen Ärzte bei der Verordnung von Fertigarzneimitteln deren Dosierung auf dem Rezeptblatt angeben. Dies erleichtert die individuelle Beratung der Patienten zur richtigen Einnahme der verordneten Arzneimittel durch die Apotheken vor Ort, wie der Hessische Apothekerverband mitteilt.

Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV, erklärt, dass sein Berufsstand schon seit langem forderte, die Angabe der individuellen Dosierung auf dem Verordnungsblatt aufzudrucken: „Die Apotheken können so noch besser zum erfolgreichen Verlauf der Behandlung ihrer Patienten beitragen“, erläutert der Apotheker.

Liegen dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine schriftliche Dosierungsanweisung des Arztes vor, kann auf die Dosierangaben auf der Verordnung verzichtet werden. Diese enthält dann stattdessen die Kennzeichnung „Dj“. Üblicherweise unterstützt die Software der Arztpraxen die Dosierungsangabe.

Seyfarth setzt bei der Angabe der Dosierungen auf die gute Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheken: „Sie erleichtern die Behandlung der Patienten. Fehlende Dosierangaben hingegen können die Versorgung verzögern.“

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