Fehlende Dosierangaben behindern Arzneimittelversorgung

Appell an niedergelassene Ärzte

(Offenbach am Main, 9. November 2020) – Ärzte müssen seit dem 1. November bei der Verordnung von Fertigarzneimitteln die entsprechende Dosierung auf der Verordnung angeben. Dies sieht eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung im letzten Jahr vor. Auf zahlreichen der bislang ausgestellten und in den Apotheken eingereichten Verordnungen fehlen jedoch die erforderlichen Angaben, wie der Hessische Apothekerverband informiert.

„Leider stellen wir fest, dass eine erhebliche Zahl der in den Apotheken eingereichten Verordnungen keine Dosierangaben enthält“, stellt Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV, dar. „Die fehlenden Angaben führen teils zu Rückfragen in den Arztpraxen und verzögern in jedem Fall die Versorgung der Patienten mit den von den Niedergelassenen verordneten Arzneimitteln.“

Der Apotheker appelliert an die Ärztinnen und Ärzte, in ihren Praxen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die erforderlichen Angaben auf die Rezepte zu drucken: „Die Versorgung der Patienten wird so beschleunigt.“

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