Covid-19-Schnelltests nicht für Verbraucher

(Offenbach am Main, 29. Oktober 2020) – Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist es den Hessischen Apotheken zurzeit nicht erlaubt, sogenannte „Covid-19-Schnelltests“ an ihre Patienten abgeben. Gleiches gilt für Entnahmesets, die es Menschen ermöglichen sollen, in ihrem eigenen Zuhause einen Abstrich vorzunehmen und an entsprechende Labore zur Auswertung zu verschicken. Hierüber informiert der Hessische Apothekerverband.

Sofern sich die Rechtslage ändert, kann sich der Apotheker die Abgabe von Covid-19-Schnelltests in den Apotheken vor Ort durchaus vorstellen: „Sollten künftig Tests verfügbar sein, die bei einfacher Handhabung durch Laien zuverlässige Testergebnisse über eine aktuelle Infektion liefern, werden die Apotheken diese auch abgeben. Mit ihrer niedrigschwelligen Erreichbarkeit können sie so einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Pandemie einzudämmen.“

Der Vorsitzende appelliert an die Patienten, die weitreichenden Schutzmaßnahmen der Apotheken vor Ort zu unterstützen und beim Besuch in den Apotheken einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen: „Die Teams können ihre Patienten nur versorgen, so lange sie selbst gesund bleiben.“ Angesichts steigender Inzidenzzahlen in Hessen rät Seyfarth, persönliche Kontakte weitgehend zu reduzieren. Dabei könnten die Patienten darauf vertrauen, dass ihre Apotheke nach Möglichkeit auch benötigte Arzneimittel per Botendienst nach Hause bringt, damit Risikopatienten oder Covid-19-Infizierte ihr Heim nicht verlassen müssen.

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