Apotheken raten zu sorgfältigem Umgang mit digitalen Impfnachweisen
Patienten erhalten je Impfung ein Zertifikat.
(Offenbach am Main, 22. Juni 2021) – Binnen einer Woche haben Apotheken bundesweit über sieben Millionen digitale Impfnachweise für ihre Kunden ausgestellt. Auch wenn es nicht gleich zu Anfang rund lief, können zahlreiche Apotheken zwischenzeitlich Nachweise für ihre Patienten ausstellen. Für diese hält der Hessische Apothekerverband einige Tipps parat.
„Die digitalen Nachweise können die Apotheken nach jeder einzelnen Impfung ausstellen“, erklärt Lutz Mohr aus dem Vorstand des HAV. „Die üblichen Freiheiten können Geimpfte dann 14 Tage nach ihrer zweiten Impfung genießen.“ Dies sei auch mit dem gelben Impfpass möglich, in den beide Covid-Impfungen von der Arztpraxis eingetragen wurden, doch ist dessen Mitnahme mitunter wenig praktisch, findet der Apotheker.
Pro Impfung wird ein Zertifikat ausgestellt. So sieht es die EU-Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU vor. Wer beide Impfungen erhalten hat, benötigt also zwei Nachweise. Andernfalls ist die nach der EU-Richtlinie geforderte Impfdokumentation unvollständig.
Apotheker Mohr druckt diese Zertifikate für seine Kunden aus: „Dann können sie auch gelesen werden, wenn die Codes über das Handy mal nicht abrufbar sind – oder man gar kein SmartPhone besitzt.“
Wer eines hat, speichert beide Codes in der CovPass-App oder in der Corona Warn-App und kann dabei direkt deren Lesbarkeit prüfen, rät Mohr
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