Alle hessischen Apotheken erhalten Botendienstpauschale
Bis zu 150 Botendienste täglich während des Lockdowns
(Offenbach am Main, 23. September 2020) – Bei der Eindämmung der Covid-19-Infektionszahlen kommt dem Botendienst der Apotheken vor Ort eine immense Bedeutung zu. Bundesgesundheitsminister Spahn hatte den Apotheken daher eine einmalige Botendienstpauschale als Unterstützung in Höhe von 250€ zugesagt, die in diesen Tagen an alle 1.436 hessische Apotheken ausgezahlt wird, wie der Hessische Apothekerverband mitteilt.
„Die Apotheken betreiben noch immer enorme Aufwendungen, um ihre Patienten vor Covid-19 zu schützen“, stellt Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV dar. „Insofern ist die Botendienstpauschale eine kleine Anerkennung der Leistung, die die Apotheken täglich erbringen.“
Angesichts von bis zu 150 Botendiensten täglich, die einige Apotheken während des Lockdowns leisteten, begrüßt der Apotheker auch die seitdem vorgesehene anteilige Kompensation i.H.v. 5€ je Botendienst. Deren Befristung bis Ende September kann er allerdings nicht nachvollziehen. Angesichts des erheblichen Mehraufwandes und der damit verbundenen Kosten, die für einen Botendienst der Apotheke entstehen, hält Seyfarth den bis dato gewährten Zuschlag für sachgerecht.
Er betont: „In der Corona-Pandemie hat sich die hohe Bedeutung des Botendienstes vor Ort erwiesen. Trotz zahlreicher bestehender Lieferengpässe mussten die Patienten nicht nochmals in ihre Apotheke kommen, um die benötigten Arzneimittel abzuholen. So schützte der Botendienst viele Patienten vor einer Ansteckung. Insbesondere in ländlichen Regionen, für ältere und chronisch kranke Menschen wird er weiterhin dringend gebraucht.“
Die Auszahlung der Pauschale erfolgte kürzlich durch den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. an diejenigen Apotheken, die für den Zeitraum 22.04.2020 bis zum 30.06.2020 die Voraussetzung aus der Vereinbarung über die Finanzierung und Auszahlung von einmaligen Botendienst-Pauschalen erfüllt haben. Sie basiert auf § 4 Absatz 2 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Die dort festgesetzte einmalige Botendienst-Pauschale beträgt 250€ zuzüglich Umsatzsteuer.
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