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Leitfaden für Qualifizierungsschecks

 

Was ist ein Qualifizierungsscheck?

Mit dem Förderinstrument "Qualifizierungsscheck" unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die die Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern.

Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50 % der Weiterbildungskosten bis max. 500,- Euro pro Person und Jahr gefördert.

 

 

Wer wird gefördert?

Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Uternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten.

Gefördert werden Beschäftigte aus den genannten Unternehmen wenn sie

- über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder

-  älter sind als 45 Jahre oder

-  in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder

- als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind.

Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen (z.B. Methodenkompetenzen, Konfliktbewältigung in der Ausbildungstätigkeit etc.), unabhängig von Alter und Qualifikation.

Wenn eines der oben genannten Kriterien zutrifft, können Sie einen Qualifizierungsscheck beantragen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Es werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung 50 % der Kosten einer Bildungsmaßnahme, höchstens aber 500,- Euro pro Person und Kalenderjahr gefördert.

Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern werden nur einmalig (mit max. 500,- Euro) gefördert.

Gefördert werden nur die direkten Kosten - also ohne Verpflegung und ohne Mehrwertsteuer.

 

Wie können Interessierte einen Qualifizierungsscheck erhalten?

Voraussetzung für den Erhalt einen Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Einrichtungen, die zum Förderinstrument Qualifizierungsschecks beraten, sind in der Liste der Beratungsstellen erfasst. www.qualifizierungsschecks.de

 

Was ist nach Erhalt des Schecks zu tun?

1.) Bitte teilen Sie VOR Ihrer Anmeldung telefonisch mit, dass Sie einen Qualifizierungsscheck einlösen werden.

    Tel-Nr: 069 / 79 20 05 19 – Frau Wittmann

2.) Senden Sie den Qualifizierungsscheck im Original an uns.

    HAV – Hessischer Apothekerverband e.V., Strahlenbergerstraße 112, 63067 Offenbach am Main

3.) Sie erhalten dann eine Rechnung über Ihren Eigenanteil.

Dieser setzt sich zusammen aus der Teilnehmergebühr (ohne Verpflegung und MwSt.) abzüglich des Förderbetrages.   

4.) Sie erhalten anschließend eine weitere Rechnung über die Verpflegungsleistung.

5.) Erst wenn Sie Ihren Eigenanteil bezahlt haben, können wir den Bildungsscheck einreichen. Sollte die Einlösung nicht möglich sein, behalten wir uns eine Nachberechnung des Förderungsbetrags vor.